Brand- und Explosionsschutz

Brand- und Explosionsschutz

Vorbeugenden Brandschutz war schon in der Steinzeit ein Thema, als man sich Feuer zu Nutze machte, ob als Lager- oder Herdfeuer. Rund 40.000 Jahre später ist das Thema durchaus komplexer.

Das Prinzip jedoch bleibt das Gleiche: Ihr Sachversicherer, der Gesetzgeber und auch Ihre Unfallversicherung fordern unter bestimmten baulichen Aspekten sowie betrieblichen Umgebungsbedingungen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.

Die innerbetriebliche Gefährdungsbeurteilung gibt Ihnen Aufschluss über die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Darin werden neben den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz auch die Vorgaben zum Brandschutz wie z.B. die Technische Regel für Arbeitsstätten, ASR 2.2., zu Grunde legt.

Darüber hinaus finden Sie weitere Hinweise im Brandschutzkonzept, in den Bedingungen Ihrer Feuerversicherung oder durch Aufforderung Ihrer Brandschutzbehörde.

Unsere Brandschutzbeauftragten können Sie langfristig begleiten und beraten. Eine Beratung in besonderen Einzelfällen ist ebenfalls möglich.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

Betriebsbegehungen, Beurteilung von Brandgefährdungen und Unterstützung bei Unterweisungen der Beschäftigten
Beratung zur Flucht- und Rettungswegsituation, erforderlichen Löschmitteln und Kennzeichnung
Teilnahme an behördlichen Brandschauen und ständiger Kontakt zur örtlichen Feuerwehr
Erstellung und Aktualisierung der Dokumentation im Brandschutz (z.B. Brandschutzordnung, Pläne)
Beratung in besonderen Fällen (z.B. Um- und Neubauten, feuergefährliche Arbeiten)
Schulung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer
Unterstützung bei Evakuierungsübungen
Schulung von Brandschutzhelfern und Selbsthilfekräften

Brandschutz- und Räumungs-/Evakuierungshelfer – Der Schutzschild für Ihr Unternehmen

Brandschutz- und Räumungs-/Evakuierungshelfer können im Notfall einen wesentlichen Beitrag zur Brandbekämpfung und sicheren Evakuierung eines Gebäudes leisten. Durch eine besondere Ausbildung wissen sie, was im Notfall zu tun ist. Sie können Beschäftigte wie auch Besucher zu festgelegten Sammelstellen begleiten und hilfsbedürftigen Personen Unterstützung anbieten.
Sie führen Löschversuche unter Beachtung des Selbstschutzes bei Entstehungsbränden durch und vergewissern sich, dass alle Beschäftigte und Besucher den Gefahrenbereich verlassen haben. Damit tragen sie wesentlich zur Unterstützung der Feuerwehr bei. 

Nutzen Sie dazu unser effektives Ausbildungsangebot, um Ihre interne Brandschutzorganisation – Ihr persönlicher Schutzschild – auf die Beine zu stellen.

  • Ausbildung zum Brandschutz- und Räumungs-/Evakuierungshelfer
  • Weiterbildungen für Brandschutz- und Räumungs-/Evakuierungshelfer
  • Praktische Löschtrainings

Beurteilung des Explosionsschutzes und Explosionsschutzdokument

Bei Herstellung, Verarbeitung, Transport und Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten oder Stoffe können Gase, Dämpfe, Nebel oder brennbare Stäube entstehen und entweichen. Diese können mit dem Sauerstoff der Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden. Bei der Entzündung einer solchen explosionsfähigen Atmosphäre kann eine Verpuffung oder Explosion auftreten, die schwere Personen- und Sachschäden zur Folge haben können.  Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber dann besondere Schutzmaßnahmen ergreifen, um Brand- und Explosionsgefährdungen zu vermeiden oder diese so weit wie möglich zu verringern.

Im sogenannten Explosionsschutzdokument werden durch unsere Experten Gefährdungen ermittelt, Risiken bewertet und spezifische Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern vor explosionsfähigen Atmosphären definiert. Das Explosionsschutzkonzept erfordert, dass organisatorische Maßnahmen die für die Arbeitsstätte getroffenen technischen Maßnahmen ergänzen. Es muss immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Änderungen am Arbeitsort bzw. Änderungen im Arbeitsprozess sind umgehend einzutragen.

Dies gilt ebenfalls für Altanlagen. Die Pflicht zur Erstellung von Explosionsschutzdokumenten besteht daher für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Sowohl für große Industrieunternehmen als auch für kleinere Handwerksbetriebe.

Explosionsgefahren können z. B. in folgenden Bereichen auftreten: Labore, Lackierereien, Kläranlagen, Batterieladeräume, Mühlen und Silos, Lager für brennbare Flüssigkeiten und Gase, komplexe verfahrenstechnische Anlagen.

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